Beat Drittenbass
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Kürzlich wurden in Rüthi über 650 Unterschriften vom Initiativkomitee und dem Verein Lebenswertes Rüthi an die Gemeinde übergeben. Mit der Initiative soll eine kommunale Regelung der Mindestabstände verankert werden. Eine solche scheiterte in Au. Wie sieht die momentane Ausgangslage aus?
Region Auf eine im Nachhinein für unzulässig befundene Volksabstimmung in Au und eine Motion der SVP im Kantonsrat folgt nun eine Initiative in Rüthi mit über 650 Unterschriften. Das Thema Windkraft gibt in der ganzen Region zu reden. Auch in Rüthi wird gefordert, dass die Regelung der Mindestabstände von 500 Metern zu dauerhaft bewohnten Siedlungen kommunal verankert werden soll. Nur: Gemäss Informationen des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen im Frühjahr sei es nicht zulässig, Mindestabstände durch Gemeinden in ihren Baureglementen festzulegen. Dafür würden die rechtlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene fehlen. Kantonal sei die verbindliche Grundlage für die Erstellung einer Windenergieanlage durch die Lärmschutzverordnung (LSV) geregelt und deshalb nicht in Metern definiert.
Das Initiativkomitee und der Verein Lebenswertes Rüthi haben der Politischen Gemeinde Rüthi die Volksinitiative für einen Mindestabstand von 500 Meter der Windenergieanlagen zu dauerhaft bewohnten Siedlungen übergeben. Über 650 gesammelte Unterschriften bekräftigen das Anliegen. Die Initiative verlangt einen Mindestabstand von der fünffachen Nabenhöhe einer Windenergieanlage, in jedem Fall jedoch mindestens 500 Meter zu dauerhaft bewohnten Siedlungen. Der Verein möchte mit der Initiative vor unzumutbaren Lärmemissionen, nächtlicher Lichtbelästigung, Schattenwurf, Infraschall und Häuserentwertung mit dem Mindestabstand schützen und sich somit einer Herzensangelegenheit widmen. Reglementarisch möchte die Initiative bekräftigen, dass der Mindestabstand von 500 Meter im kommunalen Baureglement verankert wird. So soll sichergestellt werden, dass bei zukünftigen Projekten die Interessen der Bevölkerung und der Schutz der Lebensqualität angemessen berücksichtigt werden.
Bereits im November 2025 wurde die Verankerung des Mindestabstandes im kommunalen Baureglement der Gemeinde Au als nicht genehmigungsfähig eingestuft. Nach dem kantonalen Entscheid sah die SVP-Fraktion des St. Galler Kantonsrates den Volkswillen missachtet. Die Regierung stellte daraufhin den Antrag des Nichteintretens auf die Forderungen der SVP-Fraktion und schrieb in ihrer Begründung: «Die Regierung anerkennt das Anliegen, die betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung bei der Planung von Windenergieanlagen frühzeitig und angemessen einzubeziehen. Sie erachtet eine kommunale Kompetenz zur Festlegung verbindlicher Mindestabstände jedoch weder als erforderlich noch als sachgerecht. Windenergieanlagen können Interessen über die Grenzen der Standortgemeinde hinaus berühren und erfordern deshalb eine koordinierte, projektbezogene Planung.» Über die Motion, welche die SVP-Fraktion am 9. Juni an die Regierung richtete, wurde in der vergangenen Herbstsession der Kantonsrates am 16. September abgestimmt. Dabei wurde ein klares Ergebnis festgestellt: 67 Mitglieder des Kantonsrates stimmten gegen die kommunale Verankerung des Mindestabstandes im Baureglement der Gemeinden, 42 stimmten dafür. Nicht abgestimmt haben 11 Kantonsratsmitglieder. Wie die Politische Gemeinde nun mit der Initiative des Vereins Lebenswertes Rüthi weitermacht oder ob es ein Kampf gegen Windmühlen ist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
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